Juli-News (2014)
Die beiden Feldhasen wurden Anfang des Monats ausgewildert.
Drei weitere, nur wenige Tage alte Feldhasen wurden in der 2 .Juli-Woche aufgenommen. Hier haben Leute ihr Grundstück gemäht, entdeckten dabei nacheinander die Häschen, dachten, es wären Kaninchen und nahmen die Kleinen mit nach Hause. Am nächsten Tag stellten die Menschen fest, dass die “Kaninchen trotz offener Augen” nichts fraßen, wendeten sich an ihren Tierarzt, der die Leute an mich verwies.
Leider ist eins der Rotschwänzchen, welches von Anfang an sehr schwach war, gestorben. Den anderen Jungvögeln geht es sehr gut und sie werden auf ihre Auswilderung vorbereitet.
3 Rauchschwalben und eine Mehlschwalbe sind hinzu gekommen. Eine der Rauchschwalben war in einem denkbar schlechtem Zustand; verklebtes Gefieder durch falsche Fütterung, außerdem Beinfehlstellungen, die sehr an Rachitis erinnerten. Dieses Vögelchen ist nach ca. 10 Tagen gestorben.
Das Rückengefieder der Rauchschwalbe, die durch den Fliegenfänger geschädigt wurde, hat sich durch die Mauser gut erholt, die Schwanzfedern sind nachgewachsen, lediglich am Hinterkopf fehlten einige kleine Federn. Die Schwalbe war stabil, konnte sehr gut fliegen und wurde zusammen mit der jungen, im Juni aufgenommenen Rauchschwalbe ausgewildert.
Eine weitere junge Silbermöwe, die flugunfähig und stark abgemagert aufgefunden wurde, leistet nun der bereits vorhandenen Möwe Gesellschaft. Die beiden vertragen sich gut.
Die kleinen Höckerschwäne konnten stabilisiert werden. Sie wurden in einem 3 x 4 m großen Gehege untergebracht und mehrmals täglich mit Futter versorgt. Der Appetit war enorm!
Leider gab es unschöne Auseinandersetzungen mit Personen, die sich anmaßten, über das vermeintliche Wohl der Jungschwäne zu befinden. Es gab Anzeigen und Beschwerden bei Behörden. Meinerseits wurden alle gesetzlichen Regelungen eingehalten. Dennoch spitzte sich die Situation dermaßen zu, das ich um das Leben der kleinen Schwäne fürchtete und sie in eine anerkannte Wildtierstation in Schleswig-Holstein verbrachte.
Höckerschwäne unterliegen dem Jagdrecht und genießen keinerlei Schutz durch das Bundesnaturschutzgesetz.